Die gymnasiale Oberstufe (Einführungsphase und Qualifikationsphase) am Georgianum
Ziel und Gliederung der gymnasialen Oberstufe
Ziel des Oberstufenunterrichts ist der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, die berechtigt, den Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch in berufsbezogenen Bildungsgängen fortzusetzen.
Die einjährige Einführungsphase wird überwiegend im Klassenverband geführt. Sie hat die Aufgabe, auf den Unterricht in der Qualifikationsphase vorzubereiten. In allen Fächern wird ein Grundwissen vermittelt, das Wahlentscheidungen (Wahl von Schwerpunktfächern, Abiturprüfungsfächern, weiteren Fächern) ermöglicht. In der zweijährigen Qualifikationsphase tritt an die Stelle des Klassenverbandes ein System von vier- und zweistündigen Kursen auf der Grundlage von schwerpunktbezogenen Fachkombinationen. Innerhalb von Rahmenvorgaben kann mit der Wahl eines fachbezogenen Schwerpunkts und der Abiturprüfungsfächer die Schullaufbahn individuell gestaltet werden. Diese Prüfungsfächer werden durch weitere Fächer ergänzt.
Alle Regelungen beruhen auf der rechtlichen Grundlage der Oberstufenverordnung vom 16. Dezember 2011 samt den ergänzenden Bestimmungen (10.7.2012) sowie der neuen Abitur-Prüfungsordnung. Der vom Kultusministerium vorgegebene Rahmen wird von unserer Schule in bestimmter Ausprägung modifiziert. Dazu hat die Gesamtkonferenz im November/Dezember 2005 Beschlüsse gefasst, die im Folgenden eingearbeitet sind.
Verweildauer und Leistungsbewertung in der gymnasialen Oberstufe
Der Besuch der gymnasialen Oberstufe dauert im Normalfall drei Schuljahre, mindestens jedoch zwei und höchstens vier Schuljahre. Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung kann die Qualifikationsphase ein weiteres Schuljahr besucht werden. Bei Wiederholung eines Schuljahrgangs der Qualifikationsphase werden die Unterrichtsergebnisse des ersten Durchgangs nicht angerechnet. Am Schulhalbjahresende werden die Leistungen in den Klausuren und die Mitarbeit im Unterricht zusammengefasst und bewertet. Die Mitarbeit im Unterricht kann außer in Beiträgen zum Unterrichtsgespräch in Referaten, Protokollen, besonderen Ausarbeitungen und Ähnlichem bestehen. Die Noten werden in der Qualifikationsphase in Punkte umgesetzt.
Das Punktesystem:
Note Punkte
Sehr gut | 15 – 14 – 13 |
Gut | 12 – 11 – 10 |
Befriedigend | 09 – 08 – 07 |
Ausreichend | 06 – 05 – 04 |
Mangelhaft | 03 – 02 – 01 |
Ungenügend | 00 |
In der Regel ist eine ausreichende Note (05 Punkte) erforderlich, um eine Leistung als erfolgreich absolviert anzusehen. Können die Leistungen nicht beurteilt werden, weil zu häufig gefehlt wurde, oder wird eine Leistung mit „ungenügend“ bewertet, so gilt der Unterricht als mit 0 Punkten abgeschlossen.
Abschlüsse und Berechtigungen
Die allgemeine Hochschulreife
Die Dauer der Schulzeit bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife beträgt am Gymnasium zwölf Schuljahre. Die allgemeine Hochschulreife wird durch Unterrichtsleistungen im Verlauf der Qualifikationsphase und Prüfungsleistungen in der Abiturprüfung erworben. Sie berechtigt zum Studium in allen Ländern der Bundesrepublik.
Die Fachhochschulreife
Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann in der gymnasialen Oberstufe erworben werden, und zwar frühestens am Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase. Über die Bedingungen im Einzelnen informiert die Schule.
Versetzung in die Qualifikationsphase
Am Ende der Einführungsphase (Kl.10) entscheidet die Klassenkonferenz über die Versetzung in die Qualifikationsphase. Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in den Pflichtfächern. Bei zwei mangelhaften Leistungen oder einer ungenügenden Leistung müssen entsprechende bessere Leistungen in anderen Fächern als Ausgleich nachgewiesen werden. Dabei können die Fächer Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik nur untereinander ausgeglichen werden. Wer nicht versetzt wird, kann die Einführungsphase einmal wiederholen.
Die Qualifikationsphase
Im zwölfjährigen Bildungsweg bilden die Schuljahrgänge 11 und 12 die Qualifikationsphase. Leistungen aus beiden Schuljahrgängen und die Leistungen aus der Abiturprüfung gehen in die Gesamtqualifikation für das Abitur ein. Es werden folgende Unterrichtsfächer unterschieden:
Kernfächer sind die Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik;
Schwerpunktfächer sind die beiden den jeweiligen Schwerpunkt kennzeichnenden Fächer;
Ergänzungsfächer sind alle sonstigen Fächer, in denen Mindestbeleg- und Einbringungsverpflichtungen bestehen;
Seminarfach, in dem studien- bzw. berufsvorbereitende Arbeitsmethoden, selbstgesteuertes Lernen sowie fachübergreifendes Arbeiten eingeübt werden;
Wahlfächer sind alle übrigen Fächer, die freiwillig angewählt werden können.
Der Unterricht wird in vierstündigen Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau und in vier- oder zweistündigen Fächern auf grundlegendem Anforderungsniveau erteilt.
Unterricht auf erhöhtem Anforderungsniveau, der unter dem Aspekt exemplarisch vertiefter wissenschaftspropädeutischer Bildung in besonderem Maße der allgemeinen Studienvorbereitung dient und in wissenschaftliche Methoden, Fragestellungen und Reflexionen einführen soll, ist auf eine systematische Beschäftigung mit wesentlichen, die Komplexität des Fachgebietes verdeutlichenden Inhalten, Theorien, Modellen und Methoden gerichtet. In ihm sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, über längere Zeiträume selbstständig zu arbeiten.
Unterricht auf grundlegendem Anforderungsniveau dient dazu, unter dem Aspekt wissenschaftspropädeutischer Bildung grundlegende Sachverhalte, Erkenntnisse, Strukturen, Methoden und Verfahrensweisen in einem Fachgebiet zu vermitteln sowie Fähigkeiten zu entwickeln und Fertigkeiten einzuüben.
Aufgabenfelder
In der Qualifikationsphase werden die Fächer mit Ausnahme des Seminarfachs und des Faches Sport einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet:
Aufgabenfeld A (sprachlich-literarisch-künstlerisch):
Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Spanisch, Kunst, Musik
Aufgabenfeld B (gesellschaftswissenschaftlich):
Politik-Wirtschaft, Geschichte, Erdkunde, Religion, Werte und Normen
Aufgabenfeld C (mathematisch-naturwissenschaftlich):
Mathematik, Physik, Chemie, Biologie
Schwerpunkte in der Qualifikationsphase
In der Qualifikationsphase bildet die Schule fachbezogene Profile, unter denen die Schülerinnen und Schüler ein Profil zu wählen haben. Angeboten werden die folgenden fünf Schwerpunkte:
Sprachlicher Schwerpunkt: hier sind Englisch und die zweite Fremdsprache (Französisch, Latein, Spanisch) oder Englisch und Deutsch die Schwerpunktfächer;
Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt mit Mathematik und Physik oder Biologie und Chemie als Schwerpunktfächer;
Künstlerischer Schwerpunkt mit den Schwerpunktfächern Kunst und Deutsch oder Kunst und Mathematik
Gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt mit den Schwerpunktfächern Geschichte und Politik-Wirtschaft bzw. Erdkunde (hier besteht die Sonderregelung, dass nicht wie in den anderen Schwerpunkten das zweite Schwerpunktfach 2. Prüfungsfach ist, sondern ein Kernfach (De,FS,Ma), das zweite Schwerpunktfach ist P3);
Sportlicher Schwerpunkt mit den Schwerpunktfächern Sport und Naturwissenschaft (Biologie, Physik, Chemie)
Zu beachten ist, dass jeder Schüler im zwölfjährigen Bildungsgang 34 Wochenstunden im Durchschnitt zu belegen hat.
Prüfungsfächer und Prüfungsfachkombinationen
Aus dem Angebot der Schule sind fünf Fächer als Prüfungsfächer zu wählen, und zwar drei vierstündige Fächer (erstes bis drittes Prüfungsfach) mit erhöhtem Anforderungsniveau und zwei weitere vierstündige Fächer (viertes und fünftes Prüfungsfach) mit grundlegendem Anforderungsniveau. Die Prüfungsfächer sind vor Eintritt in die Qualifikationsphase zu wählen.
Mit den fünf Prüfungsfächern müssen alle Aufgabenfelder erfasst sein sowie zwei der Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik und drei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau, darunter die beiden Schwerpunktfächer.
Als Prüfungsfächer können nur Fächer gewählt werden, die in der Einführungsphase mindestens ein Schulhalbjahr, bei Fremdsprachen das ganze Schuljahr lang belegt worden sind. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Prüfungsfach oder auf eine bestimmte Prüfungsfachkombination besteht nicht.
Fremdsprachenbedingungen
Zunächst eine wichtige Unterscheidung: Als weitergeführte Fremdsprachen werden die Fremdsprachen bezeichnet, in denen im Sekundarbereich I an versetzungswirksamem Unterricht (Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht) teilgenommen wurde.
Eine Fremdsprache, die im wahlfreien Unterricht im Sekundarbereich I erlernt worden ist, gilt nur dann als weitergeführte Fremdsprache, wenn am Ende des 10. Schuljahres mindestens die Note ausreichend erreicht worden ist. Eine Fremdsprache, an der nur in Arbeitsgemeinschaften teilgenommen wurde, gilt nicht als weitergeführte Fremdsprache.
Außerhalb des Sprachenprofils muss in der Qualifikationsphase mindestens eine Fremdsprache durchgehend belegt werden.
Die Fremdsprachenbedingungen kann mit den in der Einführungsphase betriebenen Fremdsprachen erfüllt werden. Soll dazu allerdings eine in der Sek I begonnene Wahlsprache (d.h. die 3. Fremdsprache Latein oder Spanisch) genommen werden, so muss der Unterricht in der Einführungsphase mit mindestens ausreichend abgeschlossen sein.