Meppen. Der Landkreis Emsland folgt der Empfehlung des niedersächsischen Kultusministeriums und ordnet aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ab sofort eine Maskenpflicht auch im Schulunterricht an. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes betrifft die öffentlichen und privaten allgemein- und berufsbildenden Schulen und ist beschränkt auf die Sekundarbereiche I und II, Grundschulen sind also ausgenommen. Da überdies die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises derzeit mit 63,3 über dem kritischen Grenzwert von 50 liegt, der auch in den Bund-Länder-Gesprächen benannt wurde, greifen parallel verschiedene Vorgaben der am heutigen Freitag in Kraft getretenen Landesverordnung.
Die Maskenpflicht wird durch den Landkreis Emsland per Allgemeinverfügung verordnet und gilt bis auf Weiteres für alle Personen an den betreffenden Schulen. Ausgenommen von der Regelung ist lediglich der Sportunterricht.
Weitere Einschränkungen hat das Land Niedersachsen mit seiner neuen Verordnung geregelt: Bei mehr als 35 oder 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche greifen für betroffene Landkreise ab sofort Automatismen, die deutliche Einschränkungen bei privaten Zusammenkünften vorgeben. Da im Landkreis Emsland die 50er-Grenze überschritten ist, dürfen derzeit nicht mehr als 10 Personen zusammenkommen, die darüber hinaus entweder aus maximal zwei Haushalten stammen oder eng verwandt sein müssen. Diese Regelung gilt sowohl für private Räumlichkeiten als auch für Treffen unter freiem Himmel und in Gastronomiebetrieben. Darüber hinaus gilt damit für den Gastronomiebereich im Emsland eine Sperrzeit von 23 bis 6 Uhr, der Außer-Haus-Verkauf für alkoholische Getränke ist in diesem Zeitraum ebenfalls untersagt.
Wenn die Inzidenzzahl den Wert 50 übersteigt, wird überdies bei Veranstaltungen, auch im Sport, mit der neuen Verordnung des Landes die Zahl der Besucher auf 100 beschränkt. Ausnahmen sind nur möglich, wenn vorab mit dem Gesundheitsamt ein detailliertes Hygienekonzept abgestimmt wurde.
Die neue Landesverordnung sieht ebenfalls vor, dass zusätzlich sensible Örtlichkeiten durch die Landkreise oder kreisfreien Städte festgelegt werden, an denen bei Überschreitung der Inzidenzwerte das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung grundsätzlich vorgeschrieben sein soll. Diese Bereiche wird der Landkreis Emsland in den kommenden Tagen in Abstimmung mit den emsländischen Kommunen festlegen und kommunizieren. Prinzipiell gilt ohnehin die Empfehlung, einen Mund-Nase-Schutz überall dort zu tragen, wo Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
Das Land veröffentlicht in seinem Lagebericht die jeweils gültigen Inzidenzwerte, die wie weitere Informationen zur Landesverordnung sowie Fragen und Antworten zur Auslegung der Vorgaben unter www.niedersachsen.de/coronavirus bereitgestellt ist. Außerdem steht die zentrale Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung unter der 0511 120-6000 zur Verfügung. Darüber hinaus ist das Bürgertelefon des Landkreises unter den Telefonnummern 05931 44-5701 und -5702 montags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 13 Uhr erreichbar.
Autor: offizielle Pressemittelung des Landkreises Emsland