Regelungen zum Schulbetrieb im Januar; Stand: 09.01.2021

Lingen, 09.01.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier in aller Kürze unsere Regelungen für den Schulbetrieb im Januar. Bitte beachten Sie dass diese Regelungen ständig fortgeschrieben werden. Über Veränderungen werden wir Sie jeweils informieren.

1. Schulbesuch bis zum 31. Januar

Bis zum Ablauf des 31. Januar 2021 ist für alle Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft der Schulbesuch untersagt. Die Jahrgänge 5 – 12 befinden sich im Szenario C (Distanzlernen im Homeoffice). Ausgenommen von der Untersagung des Schulbesuches ist an Gymnasien der 13. Schuljahrgang. Weiterhin ausgenommen hiervon ist der Schulbesuch für schriftliche Arbeiten oder Sprechprüfungen, die statt einer schriftlichen Arbeit stattfinden.

2. Mund-Nase-Bedeckung

Mit Betreten des Schulgeländes ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Sie muss in allen Situationen und an allen Orten getragen werden. Abweichend hiervon darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit und solange die Person einen Sitzplatz eingenommen hat und der Mindestabstand dauerhaft eingehalten werden kann.

Ausnahmen von diesen grundsätzlichen Regelungen gelten nur für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können.

3. Schulfahrten

Schulfahrten sind bis zum 31. Januar untersagt.

4. Klassenarbeiten in der SEK I (Jg. 5 – 10)

In der SEK I entfallen alle für Januar geplanten Klassenarbeiten.

5. Distanzlernen

Beachten Sie bitte die anliegenden „Tipps für das digitale Lernen“ im Homeoffice. Sie sind Ergebnis unserer Umfrage zu Beginn dieses Schuljahres und sollen unseren Schülerinnen und Schplern helfen, ihre Arbeit zuhause zu organisieren und erfolgreich zu lernen.

6. Einwilligungserklärungen zu Videokonferenzen

Die unterschriebenen Einwilligungserklärungen werden am ersten Tag des wiedereinsetzenden Präsenzunterrichtes von der Klassenleitung eingesammelt. Eltern, die eine Teilnahme ihrer Kinder an Videokonferenzen ablehnen, sollen noch in dieser Woche die Klassenleitung ihres Kindes schriftlich darüber informieren. Diese Kinder gelten bei den Videokonferenzen dann als entschuldigt. Die Klassenleitung informiert die Fachlehrer/innen der Klasse über möglicherweise eingegangene Abmeldungen.

7. Nachmittagsangebote

Im Januar finden keine Nachmittagsangebote statt.

8. Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6

Wir organisieren mindestens bis zum 31. Januar 2021 für die Jahrgänge 5 und 6 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr eine Notbetreuung. Hinweis des Ministeriums: „Die Notbetreuung ist auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen, wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.“

Die Kinder werden an unserer Schule von der Schulsozialarbeiterin Frau Grave betreut und arbeiten zunächst an den Aufgaben, die sie von ihren Lehrer*innen gestellt bekommen haben. Hierfür sind dann alle notwendigen Materialien mitzubringen.

Wenn Ihr Kind in die Notbetreuung gehen muss, melden Sie es bitte mindestens einen Tag vorher bei Frau Grave  an (theresia.grave@gg-lin.de). Geben Sie bitte hierfür die Tage der Betreuung und die Klasse des Kindes an. Wir werden unsererseits den Grund der Anmeldung nicht überprüfen und setzen auch weiterhin auf ein vertrauensvolles Miteinander.

9. Bekanntgabe von Noten: Klassenarbeiten/Klausuren und Halbjahreszeugnis 

Noten von Klassenarbeiten und Klausuren, die im Januar zurückgegeben werden sollten, werden den Schülerinnen und Schülern von der Lehrkraft individuell über IServ mitgeteilt. Der Erwartungshorizont wird beigelegt. 

Auch die Halbjahresnoten werden über IServ individuell mitgeteilt. Die üblichen persönlichen Erläuterungen zur Halbjahresnote durch die Lehrkraft werden in der Präsenzphase des Unterrichts nachgeholt.

10. Zeugniskonferenzen

Auf Grund der Vorgaben bzgl. Klassenarbeiten und Klausuren können die Zeugniskonferenzen wieder zu den ursprünglich vorgesehenen Terminen stattfinden: Montag, 25.01., Dienstag, 26.01. und Mittwoch, 27.01., jeweils ab 16.00 Uhr.

Nähere Angaben, in welcher Form die Zeugniskonferenzen durchgeführt werden, erfolgen noch.

11. Zeugnisausgabe

In welcher Form und wann die Zeugnisausgabe erfolgen wird, wird noch mitgeteilt.

12. SCHILF am 03.02.

Die für den 03.02. vorgesehene SCHILF wird zu einem späteren Zeitpunkt und in anderer Form stattfinden. Der 03.02. soll als Unterrichtstag genutzt werden. 

13. Elternsprechtag

Der Elternsprechtag wird am Freitag, den 19. März stattfinden, von 15 – 18 Uhr. Nähere Regelungen werden noch ergehen.

Wir werden unsere Regelungen ständig den ministeriellen Vorgaben anpassen und weiterentwickeln. Sollten Sie zu unseren Überlegungen Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Mitglied der Schulleitung.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Heuer

Zum Download:

Tipps für das digitale, häusliche Lernen (PDF)