nie mit erhobenem Zeigefinger – neues Präventionsprojekt an unserer Schule

KomA steht für „Kontrollierter Umgang mit Alkohol“ und ist ein Präventionsprojekt des Landkreises Emslandes, der katholischen Jugendarbeit, der Fachambulanz Sucht im Landkreis Emsland und der Städte Lingen, Meppen und Papenburg. 

(v.r.): Maren Brink (Stadt Lingen ), Kathrin Blome (Landkreis Emsland) und Sebastian Sürken (Caritas Fachambulanz Sucht)

KomA ist ein jugendnahes, niedrigschwelliges, kostenloses Präventionsprojekt, das Jugendliche in Bezug auf Alkohol ohne den „erhobenen Zeigefinder“ aufklären möchte. Es richtet sich an alle 9.Klassen aus dem gesamten Landkreis Emsland. Bei diesem Projekt spielt es keine Rolle, ob die Jugendlichen schon Erfahrungen mit Alkohol gemacht haben oder nicht, es handelt sich um ein Prävention- und Informationsprojekt. 

Ziel ist es, mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu vermitteln. 

Kern der Wissensvermittlung: die pädagogische Gruppenarbeit und Fallbeispiele

Wir wollen in einem geschützten Rahmen mit den Jugendlichen über das Thema Alkohol und ihre bisherigen Erfahrungen reden. Als Ansprechpartner auf Augenhöhe besprechen wir gemeinsam die Gefahren und die Wirkung von Alkohol und reflektieren auch das eigene Trinkverhalten der Jugendlichen. Dies geschieht nicht nur durch Wissensvermittlung, sondern auch durch pädagogische Gruppenarbeit und Fallbeispiele. Die Jugendlichen können uns Fragen zum Thema Alkohol und Drogen stellen, auf die wir nach bestem Wissen und Gewissen antworten. Nie von oben herab und nie mit erhobenem Zeigefinger. Wichtig ist uns, dass wir den Jugendlichen vermitteln, dass Feiern immer für alle Anwesenden Spaß machen soll und keiner so eskalieren sollte, dass die Stimmung kippt, sich jemand verletzt oder ins Krankenhaus kommt. Am Ende des Projektes reflektieren wir das Gehörte noch einmal und gehen auf Tipps zum sicheren Feiern ein.

Neben verschiedenen Fakten zum Thema Alkohol gehen wir auch auf das Jugendschutzgesetz ein. Dieses Gesetz dient zum Schutz der Jugendlichen in der Öffentlichkeit und sollte nicht als ein Verbot wahrgenommen werden.

Text: Kathrin Blome, Fotos: Stefan Roters.