Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und
Kollegen,
hiermit informiere ich Sie über den Zwischenstand zu den Themen
Schulschließung, Schulfahrten, Notbetreuung, Notengebung und digitales Lernen,
wie er sich am 15.04. um 11.30 Uhr ergibt. Bitte beachten Sie, dass sich auch
weiterhin ständig Änderungen ergeben und insbesondere für die nächste Woche mit
neuen Vorgaben aus Hannover zu rechnen ist. Informieren Sie sich also auf
unserer Homepage regelmäßig über neue Entwicklungen. Wir hoffen, am Freitag
konkrete Aussagen über den Schulbetrieb ab dem 20. April machen zu können.
Sachstand bzgl. der Schulschließungen in Niedersachsen
und Regelungen am Gymnasium Georgianum (15.04., 11.30 Uhr)
1. Die Schulen in Niedersachsen sind vom 16.03.2020
bis zum 18.04.2020 landesweit geschlossen.
Ziel der Schul- und Kitaschließungen ist und bleibt die Verlangsamung der
Ausbreitung des Corona-Virus sowie der Gesundheitsschutz der Kinder, ihrer
Eltern, Geschwister und Großeltern.
2. Notbetreuung
Ausgenommen von diesen Maßnahmen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen in
den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sowie an den Schulen
in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr für die Schülerinnen und Schüler der
Schuljahrgänge 1 bis 8.
Über diesen zeitlichen Rahmen hinaus kann eine Notbetreuung in
Ganztagsschulen stattfinden.
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder und Jugendliche aufzunehmen, von denen
mindestens eine erziehungsberechtigte Person in sogenannten kritischen
Infrastrukturen tätig ist. Dazu zählen insbesondere folgende Berufsgruppen:
· Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen und pflegerischen
Bereich,
· Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
· Beschäftigte im Bereich der Polizei, des Rettungsdienstes, des
Katastrophenschutzes und der Feuerwehr sowie
· Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug,
Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Darüber hinaus soll es vor Ort
anlass- und bedarfsbezogene Härtefallprüfungen für Einzelfälle geben.
Eine solche Notbetreuung wird für unserer Schülerinnen und Schüler der
Jahrgänge 5 – 8 auch in den Osterferien vorgehalten.
2. Fahrten
Auf Anweisung des Ministeriums hat die Schule alle Klassen-/Kursfahrten, Schüleraustausche,
Exkursionen (auch im Zusammenhang mit den Projekttagen) und Wandertage storniert,
die für den Zeitraum bis zu den Sommerferien geplant waren.
3. Notengebung
3.1 Quelle: Rede des Niedersächsischen Kultusministers
Grant Hendrik Tonne zu TOP 6 der Landtagssitzung am 25.03.2020
Wörtlich heißt es in der Rede des Ministers:
In dem derzeitigen Zeitfenster der Schulschließung
werden zuhause erbrachte Schülerleistungen grundsätzlich nicht bewertet.
Für die Bewertung des zweiten Schulhalbjahres bei
Ganzjahresfächern und epochal erteilten Fächern ist eine zweiwöchige
Schulschließung unproblematisch. Auch wenn die Schulen länger geschlossen
bleiben müssen, z. B. bis Ende Mai, ergibt sich aus den sieben Wochen seit dem
Beginn des zweiten Schulhalbjahres und den dann noch möglichen 6
Unterrichtswochen ein bewertbarer Zeitraum.
Falls die Schulen bis zum Ende des Schuljahres
geschlossen werden müssen, bilden bei Ganzjahresfächern die Noten des ersten
Schulhalbjahres sowie die Bewertung der sieben Wochen im 2. Schulhalbjahr bis
zum Zeitpunkt der Schulschließungen am 13.3.2020 die Grundlage zur Ermittlung
der Zeugnisnoten.
Leistungen in Fächern, die ausschließlich im zweiten
Schulhalbjahr epochal erteilt werden, werden bewertet. Sie werden nur dann
berücksichtigt, wenn sie zum Ausgleich schwacher Leistungen in anderen Fächern
bzw. zur Verbesserung des Notendurchschnitts sowohl bei Versetzungen als auch
bei Abschlüssen beitragen können.
3.2. aus: Erlass vom 27. März 2020
Zur Sicherstellung
der Notengebung wird für den Fall, dass allgemein bildende Schulen nach den
Osterferien (…) weiterhin von Schulschließungen betroffen sind, folgende
vorsorgliche Regelung getroffen: (…) Bis zum 15.04.2020 (1. Tag nach den
Osterferien) muss in allen Schulen für alle Schülerinnen und Schüler – auch
außerhalb der Abschlussklassen – in allen Fächern eine vorläufige Note
ermittelt und in der Schule dokumentiert sein, die den Leistungsstand der
Schülerinnen und Schüler bis zu diesem Zeitpunkt darstellt. Diese Ermittlung
erfolgt unabhängig von ggf. noch ausstehenden schriftlichen Arbeiten oder
anderen Formen der Leistungsbewertung. Dies gilt auch für epochale Fächer, die
nur im zweiten Schulhalbjahr unterrichtet werden.
3.3 Quelle: Brief des Ministers an Schulleitungen und
Lehrkräfte vom 09.04.2020
Wie Sie wissen, sind bei der Notenbildung, vor allem
wenn sie versetzungsrelevant wird, neben den Ergebnissen der Lernkontrollen
auch die verschiedenen Bedingungen zu beachten, von denen der Lernerfolg einer
Schülerin oder eines Schülers in diesem Schuljahr abhängt. Insofern kann auch,
wenn auf einzelne schriftliche Arbeiten verzichtet und die erlasslich geregelte
Anzahl der schriftlichen Lernkontrollen unterschritten wird, eine faire
Beurteilung der Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden.
3.4 Auskunft der NLSCHB: Notengebung im epochal
erteilten Unterricht bei weiterem Unterrichtsausfall
Falls bei im 2. Halbjahr epochal ausgebrachtem Unterricht im Moment eine
Note nicht zu ermitteln ist, da nicht nur der Zeitraum der Schulschließung als
Bewertungsgrundlage entfällt, sondern auch Unterricht in den ersten
Halbjahreswochen ausfiel, wird die Leistung in diesem Moment nicht bewertet. Gegen Ende des Schuljahres wird zu
berücksichtigen sein, dass der Unterrichtsausfall nicht zu Lasten der
Schülerinnen und Schüler gehen darf.
4. Digitale Lernangebote während der Zeit der
vorübergehenden Schulschließung am Gymnasium Georgianum
Auf der Grundlage der derzeitigen Verfügungen und Veröffentlichungen und
als Ausdruck unserer pädagogischen Verantwortung gilt für unser Gymnasium
Georgianum während der Zeit der vorübergehenden Schulschließung:
Die Lehrkräfte stellen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote bereit.
Hierbei informieren sie ihre Lerngruppen selbstständig über den jeweils
gewählten Arbeitsprozess, den sie dem Lernangebot zugrunde legen. Sie stellen
den Schülerinnen und Schülern über IServ Lernmaterialien und Aufgaben zur
Verfügung, im Regelfalle über die Module „Mail“, „Text“, „Aufgaben“ oder
„Messenger“. Rückmeldungen in Textform erbitten sie möglichst im PDF-Format. Insgesamt
ist darauf zu achten, dass die digitale Infrastruktur nicht überfordert wird.
Alle Lehrkräfte stehen den Schülerinnen und Schülern per Mail für Fragen
und Rückmeldungen zur Verfügung. Diese Rückmeldungen erfolgen möglichst
zeitnah. Sowohl die Schülerinnen und Schüler wie auch die Lehrkräfte sind nicht
an die planmäßigen Unterrichtszeiten gebunden, um Stoßzeiten weitestgehend zu
vermeiden und eine gewisse zeitliche Flexibilität einzuräumen. Die Aufgaben
sollen für die Schülerinnen und Schüler aber spätestens zu Beginn des
planmäßigen Unterrichtes bereitstehen.
So ratsam die Annahme dieses Lernangebotes durch Schülerinnen und Schüler
bzw. deren Eltern ist, so bleibt sie, zumindest bis zum 18.04., letztlich doch
freiwillig. Eingereichte Schülerleistungen werden nicht beurteilt und werden
für den Fortgang des Lehrgangs nicht vorausgesetzt.
Herr Stauber hat sich die Mühe gemacht, ein Erklärvideo für die zurzeit
besonders wichtigen IServ-Module zu erstellen. Vielleicht ist es dem einen oder
anderen eine Hilfe. Das Video findet sich bei YouTube unter: https://youtu.be/Gxg1CdKSUnU. Es befindet sich auch auf der Homepage unter Aktuelles.
Schülerinnen und Schüler, die IServ-Probleme haben, schicken bitte über
einen privaten E-Mail-Account zur Problemlösung eine Nachricht an rudolf.berding@gg-lin.de.
Ich darf allen versichern, dass der Schulbetrieb an unserer
Schule auch weiterhin von der Sorge getragen sein wird, Schülerinnen und
Schülern trotz Schulschließung Lernen zu ermöglichen und damit eine Strukturierung
des Tages zu unterstützen. Gleichzeitig wird eine gewisse Gelassenheit auf
allen Seiten vonnöten sein, denn selbstverständlich kann das häusliche Lernen
nicht so professionell organisiert sein wie das Lernen in der Schule, und erst
recht kann es den Schulunterricht nicht gleichwertig ersetzen. Wir sollten uns
hier alle miteinander nicht gegenseitig überfordern. Für alle Familien das
eine, richtige Maß bezüglich Quantität und Qualität der Aufgaben zu finden, ist
selbstverständlich unmöglich. Dafür unterscheiden sich die Voraussetzungen in
den Familien zu sehr. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, so der
Kultusminister: „Weniger ist häufiger mehr.“ Seien Sie versichert, dass wir es
uns Lehrerinnen und Lehrer bei der Entwicklung der Aufgaben immer um das Wohl
unserer Schülerinnen und Schüler geht. Haben daher auch Sie weiterhin für das
jeweils gewählte Vorgehen Verständnis.
Die Verfahrensweise an unserem Georgianum setzt voraus, was Minister Tonne
in seiner Rede vom 25.03. folgendermaßen formuliert hat: „In der aktuellen
Situation sind gesamtgesellschaftliche Solidarität und Zusammenhalt gefragt.“ Die gegenseitige Unterstützung sei, betont er
weiter, so wichtig wie nie zuvor.
5. weitere Fragen
Sollten Sie Fragen zur Thematik haben, melden Sie sich bitte im
Schulsekretariat oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Lingen, den 15. April 2020 M. Heuer, Schulleiter
Die Informationen können auch als PDF heruntergeladen werden.