Kategorie-Archiv: Elternbriefe

Office-Lizenzen für Schülerinnen und Schüler

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!

  1. Microsoft Office-Paket

Unser Schulträger, der Landkreis Emsland, hat für uns eine Schullizenz für das Office-Paket von Microsoft erworben. In diesem Rahmen stellt Microsoft auch kostenfreie Lizenzen für Schülerinnen und Schüler bereit, mit denen die Programme des Office-Paketes (Word, Excel, Power Point, …) genutzt werden können. Da dies online geschieht (Nutzung einer Cloud), dürfen die Programme nur von Schülerinnen und Schülern in Anspruch genommen werden, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Sollten die Schülerinnen und Schüler das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist für die Nutzung die Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten notwendig.

Auszug DSGO Art. 8, Abs. 1:

Gilt Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a bei einem Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft, das einem Kind direkt gemacht wird, so ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kindes rechtmäßig, wenn das Kind das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Hat das Kind noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so ist diese Verarbeitung nur rechtmäßig, sofern und soweit diese Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wird.

Es obliegt also Ihrer Verantwortung, ob Sie Ihrem Kind die Zustimmung zur Nutzung erteilen.

Die Nutzung dieser Lizenz ist nur erlaubt, solange Ihre Tochter/Ihr Sohn Schülerin/Schüler des Gymnasiums Georgianum ist. Die Schule behält sich vor, die Nutzung des Online-Dienstes zu überprüfen und den Zugang ggf. zu löschen.

Die Anmeldung zu diesem kostenfreien Angebot ist möglich unter: www.office.com

Dabei ist für die Anmeldung die schuleigene E-Mail-Adresse (vorname.name@gg-lin.de) zu verwenden.

Wir weisen darauf hin, dass die Schule keine Unterstützung bei der Anmeldung und Nutzung der Online-Plattform leisten kann! Die Arbeit mit den Programmen selbst wird, den Vorgaben unseres Methoden- und Medienkonzeptes entsprechend, im Unterricht eingeführt.

2. Office-Modul in ISERV

Wie auch schon bisher möglich, können Office-Dokumente, -Kalkulationen und -Präsentationen außerdem über das Modul „Office“ in ISERV erstellt und bearbeitet werden. Hierbei handelt es sich um ein kostenfreies Programm, das nahezu den gleichen Leistungsumfang wie das Microsoft-Office Paket hat.

Wir sind sehr froh, dass unser Schulträger dieses Angebot bereitstellt und würden uns freuen, wenn die Programme rege genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Heuer, OStD

Studientag für Schülerinnen und Schüler am Freitag, dem 10. Mai

Liebe Eltern,

noch vor den Osterferien wende ich mich an Sie, um Sie über einen Erlass zu informieren, den das Kultusministerium im März auf den Weg gebracht hat.  Einleitend heißt es in diesem Erlass:

„Durch die Rotation des Sommerferienbeginns und die länderübergreifende Abstimmung der Prüfungstermine verkürzt sich in bestimmten Jahren die Frist für die Korrekturen der schriftlichen Abiturprüfungsarbeiten durch die Referentin oder den Referenten sowie durch die Korreferentin oder den Korreferenten. Umfang und Komplexität der Korrekturen der Abiturprüfungsarbeiten machen dann eine Entlastung der betroffenen Lehrkräfte erforderlich. Zur Sicherung der Prüfungsqualität und im Rahmen der Fürsorgepflicht sind Lehrkräfte, die als Referentin oder Referent sowie als Korreferentin oder Korreferent schriftliche Abiturprüfungsarbeiten korrigieren, durch die Gewährung von Korrekturtagen von ihrer Unterrichtsverpflichtung zu entlasten, damit sie die Korrekturleistungen innerhalb der gesetzten Frist erbringen können.“

Zur Umsetzung des Erlasses und um zugleich einen geordneten Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, hat die Schule Freitag, den 10. Mai, als zentralen Korrekturtag eingerichtet. Dieser Tag gilt für unsere Schülerinnen und Schüler als Studientag.

Nur die Einrichtung eines zentralen Korrekturtages verhindert, dass über Wochen im großen Umfang Unterricht ausfällt. Eltern, die an diesem Tag auf eine Betreuung der Kinder in der Schule angewiesen sind, können dies im Sekretariat voranmelden. Die Schule wird dann gegebenenfalls eine entsprechende Betreuung vorhalten.

Ihnen allen, liebe Eltern, wünschen wir schöne und erholsame Ferien sowie frohe Ostertage im Kreise Ihrer Familien!

Herzliche Grüße,

Ihr

Manfred Heuer, Schulleiter

Erkrankung von Schülerinnen und Schülern; Krankmeldung; Entschuldigungspraxis

Liebe Eltern,

da zurzeit recht viele Kinder erkrankt sind, möchten wir Ihnen zum Thema Erkrankung bzw. Krankmeldung einige Hinweise geben.

Zunächst einmal: Im Falle einer Erkrankung Ihres Kindes wünschen wir vor allem einen unkomplizierten Krankheitsverlauf und baldige Genesung!

Des Weiteren gilt für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 – 10: Sollte ihr Kind erkrankt sein und nicht zur Schule kommen, informieren Sie bitte die Schule zwischen 07.30 und 08.00 Uhr unter der Telefonnummer 0591/ 807 876 – 0. Wir geben die Information an die Klassenlehrer/-innen weiter. An den Folgetagen ist eine erneute Krankmeldung telefonisch nicht erforderlich.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang gegebenenfalls auch eine Information darüber, ob die Erkrankung Ihres Kindes ansteckend ist. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligten, insbesondere zum Schutz schwangerer Lehrerinnen, muss die Schule vor allem über das Vorliegen von Röteln, Windpocken, Masern, Mumps, Ringelröteln, Zytomegalie, Keuchhusten, Hepatitis A oder B, Grippe, Scharlach informiert sein.

Bitte geben Sie Ihrem Kind nach Genesung eine schriftliche Entschuldigung mit, die es bei dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin abgibt.

Eine frühmorgendliche, telefonische Information des Sekretariats über das krankheitsbedingte Fehlen von Oberstufenschülerinnen und -schülern ist zwingend vonnöten, wenn eine der oben aufgelisteten ansteckenden Krankheiten vorliegt. Ansonsten ist diese unmittelbare Information zu Beginn der Unterrichtszeit nur an Schultagen erforderlich, an denen eine Klausur geschrieben wird. Das Sekretariat teilt dem Oberstufenkoordinator mit, aus welchem Grund die Schülerin bzw. der Schüler fehlt und wann mit einer Rückkehr in die Schule zu rechnen ist. Nähere Informationen zum Thema Fehlen und Entschuldigungspraxis erhalten alle Schülerinnen und Schülern in schriftlicher Form mit Eintritt in die Oberstufe.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelungen, die im Interesse aller einem unmittelbaren Informationsfluss dienen, darüber hinaus aber für den Schutz Schwangerer unerlässlich sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Manfred Heuer, OStD