Stand: 01.09.2020
Liebe Schülerinnen und
Schüler,
das neue Schuljahr
2020/21 beginnt im „eingeschränkten Regelbetrieb“, dem sogenannten Szenario A.
In diesem Schreiben haben wir die Regelungen, die in diesem eingeschränkten
Regelbetrieb für unser Gymnasium Georgianum gelten, zusammengefasst. Solltet
ihr hierzu Fragen haben, wendet euch bitte an eure Klassenlehrkraft.
Ob die Regelungen des
Szenario A im Laufe der Zeit beibehalten werden können oder ob möglicherweise
eine Verschärfung herbeigeführt werden muss, liegt an der weiteren Entwicklung
des Infektionsgeschehens. Szenario B würde „Schule im Wechselmodell“ bedeuten, wie
wir es vor den Sommerferien bereits durchgeführt haben. Szenario C beschreibt
„Quarantäne und Shutdown“.
Für einige Fächer,
wie z.B. Sport und Musik, gelten weitere Sonderregelungen, über die ihr im
Fachunterricht belehrt werdet.
1.
Schulbesuch bei Erkrankung
In der Zeit der
Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel
zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen
unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
Abhängig von der
Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:
- Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
- Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
2.
Zutrittsbeschränkungen zur Schule
Eure Eltern oder
Erziehungsberechtigte dürfen euch nicht in das Schulgebäude begleiten. Auch das
Abholen innerhalb des Schulgebäudes ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen von
dieser Regelung müssen vorher telefonisch im Sekretariat erfragt werden.
Sollten eure Erziehungsberechtigten Fragen an eure Lehrkräfte haben, müssen sie
diese telefonisch stellen. Eure Eltern rufen dazu im Sekretariat an (Tel.: 0591
/ 807 876 – 0) und lassen sich von den Lehrkräften zurückrufen.
3.
Persönliche Hygiene
Um eine Verbreitung
des Corona-Virus zu verhindern, sollen die folgenden Maßnahmen eingehalten
werden, die auch allgemein empfohlen werden.
4.
Gründliches Händewaschen
Händewaschen mit Seife
für 20 – 30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der
Einsatz von Seife z. B.:
- nach Husten oder Niesen
- nach der Benutzung von öffentlichen
Verkehrsmitteln
- nach dem erstmaligen Betreten des
Schulgebäudes
- vor und nach dem Schulsport
- vor dem Essen
- nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes
- nach dem Toiletten-Gang.
Um
Hautirritationen und -schädigungen durch das häufigere Händewaschen
vorzubeugen, ist eine geeignete Hautpflege sinnvoll, z. B. eine
feuchtigkeitsspendende und rückfettende Creme, die nach dem Waschen und bei
Bedarf benutzt wird. Die Handcreme kann für den Eigengebrauch von zu Hause
mitgebracht werden.
5.
Händedesinfektion
Das Desinfizieren der
Hände ist nur dann sinnvoll, wenn
- ein Händewaschen nicht möglich ist,
- es zu Kontakt mit Fäkalien, Blut oder
Erbrochenem gekommen ist.
Das Desinfektionsmittel
muss in die trockene Hand gegeben werden und bis zur vollständigen Abtrocknung
ca. 30 Sekunden in die Hände eingerieben werden.
6.
Mund-Nase-Schutz (MNS) in der Schule
Der Mund-Nase-Schutz
wird von allen Personen außerhalb der
Unterrichtsräume und der Mensa getragen (auch auf den Wegen vom bzw. zum
Bus/Gebäude; auch auf den Pausenhöfen). Im Unterrichtsraum kann der MNS
abgenommen werden. Hier entfällt auch das Abstandsgebot. Auch in der Mensa kann
der MNS abgenommen werden, sobald die Person einen Sitzplatz eingenommen
hat, sodass die Abstandsregel gewahrt
bleibt. Da nicht zu überblicken ist, ob zusammensitzende Schüler/innen ein und
derselben Kohorte angehören, ist es nicht gestattet, die Stühle eng
zusammenzurücken.
Im Unterricht besteht
keine Maskenpflicht.
Für Fahrradfahrer
gilt: Eine Maske muss getragen werden, sobald das Fahrrad abgestellt wurde.
Dementsprechend darf der MNS mittags beim Fahrrad wieder abgenommen
werden.
7.
Kohortenprinzip; kein Abstandsgebot im
Unterricht
Grundsätzlich gilt im
normalen Unterrichtsbetrieb das sogenannte „Kohortenprinzip“. Im Regelfall
bedeutet dies, dass ihr möglichst nur Kontakt zu Schülerinnen und Schülern
eures Schuljahrganges habt. Eine Ausnahme bilden hier jahrgangsübergreifende
Lerngruppen, wie beispielsweise in der Kursstufe. Eine weitere Ausnahme stellt
der Ganztagsbereich dar (siehe Punkt 15).
Möglich sind damit
beispielsweise auch wieder gemischte Lerngruppen, wie z.B. für den
Fremdsprachenunterricht, den Religionsunterricht oder den bilingualen
Sachfachunterricht.
Um einen weitgehend
normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird in der Kohorte auch das
Abstandsgebot im Unterricht aufgehoben. Dadurch sind z.B. auch Partner- und
Gruppenarbeit wieder möglich.
Zu den Lehrpersonen,
pädagogischen Mitarbeitern, Schulbeschäftigten und Besuchern der Schule muss
der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
8.
Gemeinsam genutzte Gegenstände
Von
Schülerinnen und Schülern erstellte Arbeits- oder Unterrichtsmaterialien können
grundsätzlich auch mit der Hand weitergereicht werden. Gleiches gilt auch für
die Rückgabe von Schulbüchern. Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche
Arbeitsmaterialien, Stifte dürfen nicht mit anderen Personen geteilt werden.
9.
Verteilen von Lebensmitteln (Geburtstage etc.)
Laut Vorgaben des
Hygieneplanes dürfen Lebensmittel an andere, z.B. anlässlich von Geburtstagen,
nur als einzeln abgepackte Fertigprodukte verteilt werden.
10. Lüften
Eine wesentliche
Rolle zur Vermeidung einer Ansteckung spielt das Lüften. Die Unterrichtsräume
müssen in jeder Stunde gut gelüftet werden (Stoßlüftung durch alle Fenster,
mindestens alle 45 Minuten für 3 Minuten, Fenster und Türen möglichst weit
auf). Der Ordnungsdienst achtet zusammen mit der jeweiligen Lehrkraft darauf,
dass das Lüften regelmäßig erfolgt, möglichst auch öfter.
11. Unterrichten
in Fachräumen
Die Fachräume stehen
wieder für den Unterricht zur Verfügung. In den Computerräumen müssen die
Tastaturen nach dem Gebrauch mit den bereitliegenden Hygienetüchern
desinfiziert werden. Auf Grund des Wechsels der Lerngruppen sollte in den
Fachräumen vermehrt auf das Reinigen der Hände und das Lüften geachtet werden.
12. Mensa/Kiosk
Pausenhalle C
Schüler/innen der
Jahrgänge 5 – 8 dürfen am Kiosk C einkaufen, Schüler/innen der Jahrgänge 9 – 13
kaufen in der Mensa ein. Beim Anstellen ist unbedingt der Mindestabstand von
1,5 m einzuhalten (Markierungen)! Nach dem Einkauf ist das Schulgebäude zu
verlassen.
Mittags
kann auf übliche Weise ein Mittagessen bestellt werden. Nach der 6. Stunde wird
es also allen Jahrgängen ermöglicht, in der Mensa in den zugewiesenen
Aufenthaltsbereichen zu essen und zu trinken. Es sind drei Warteschlangen
eingerichtet: Schlange 1: für gebuchtes
Mittagessen
Schlange 2: Wedges oder
andere warme Speisen
Schlange 3: Brötchen
und andere kalte Speisen/Getränke.
Der Aufenthalt der
Jahrgänge 12 und 13 in der Mensa erfolgt in den zugewiesenen Bereichen. Zu
beachten sind weiterhin die Hinweise unter dem nachfolgenden Punkt 13.
13. Aufenthalt
in den Pausen
Jahrgang/Klasse | Aufenthalt |
5/6 | Sportplatz (Handynutzung nicht erlaubt)
|
7/8 | Pausenhof C (auch Grünflächen neben dem Gebäude C und Bereich vor
(nicht in!) dem Fahrradschuppen); Handynutzung nicht erlaubt. |
9 | Pausenhof B (Handynutzung erlaubt)
|
10/11 | Pausenhof A (Handynutzung erlaubt); Jahrgang 10: vor dem A-Gebäude;
Jahrgang 11: Bereich vor dem Nebeneingang des Gebäudes A |
12/13 | Bereich vor/neben der Mensa; In der Mensa/im Mehrzweckraum nur, solange
Sitzplätze vorhanden sind; Handynutzung auch vor/neben der Mensa erlaubt |
Schüler/innen
unterschiedlicher Jahrgänge („unterschiedliche Kohorten“) halten an den
jeweiligen Aufenthaltsorten den Mindestabstand von 1,50 m ein.
Achtung: Die Pausen im Freien zu verbringen, ist vom
Infektionsgeschehen her am günstigsten! Deshalb gelten folgende Regelungen für
diese Übergangszeit:
Die Pausenhallen A und
C sowie alle Schulflure bleiben vorerst für den Aufenthalt gesperrt. Wie
gehabt, erfolgt eine Durchsage unseres Schulleiters, wenn es eine „Regenpause“
gibt und die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen bleiben. In diesem
Fall dürfen sie aber zum Kiosk/zur Mensa, wenn sie dort etwas kaufen möchten.
Da es bisher so war,
dass die Handynutzung ab Jahrgang 9 in der Mensa erlaubt war, gilt die obige
Übergangsregelung, bei der die Jahrgänge 9-11 auf den Pausenhöfen A und B ihre
Handys nutzen dürfen.
14. Schülerbibliothek
Unsere
Schülerbibliothek ist ab sofort wieder geöffnet und zwar von Montag bis Freitag
in der 1. großen Pause. Es besteht natürlich Maskenpflicht und es dürfen sich
maximal 3 Personen in der Bibliothek aufhalten.
15. Ganztagsbetrieb:
Arbeitsgemeinschaften und Hausaufgabenbetreuung
Die jeweiligen AG-Leiter kümmern sich selber darum, dass das Kohortenprinzip eingehalten wird. Das Kohortenprinzip umfasst bei schulischen Arbeitsgemeinschaften zwei Schuljahrgänge. Beispielsweise können AG-Leiter die Jahrgänge 7+8 und 9+10 im vierzehntägigen Wechsel betreuen.
An der
Hausaufgabenbetreuung dürfen an unserer Schule Schülerinnen und Schüler aus
mehr als zwei Jahrgängen teilnehmen. Hier gilt das Abstandsgebot.
16. Elternabende
Bitte teilt euren
Eltern mit, dass in der Zeit des Szenario A nur ein Elternteil pro Schüler
einen
Elternabend besuchen
darf. Sobald die Eltern das Schulgelände betreten, müssen sie einen
MundNase-Schutz tragen. Um darüber hinaus das Einhalten des Mindestabstandes
gewährleisten zu können, werden die Elternabende (07. – 10.09.) nicht in den
Klassenräumen, sondern an in der Einladung benannten Räumlichkeiten
durchgeführt werden.
Die Klassenlehrkraft
wird die Anwesenheit der Eltern dokumentieren. Die ausgefüllten Vordrucke
werden nach drei Wochen vernichtet.
17. Feste
Sitzordnungen in den Unterrichtsräumen
In den Klassen- und
Kursräumen entfällt, wie bereits unter Punkt 7 beschrieben, das Abstandsgebot.
Daher sind grundsätzlich unterschiedliche Sitzordnungen möglich, die eure
Lehrkraft festlegt. Die festgelegte Sitzordnung muss beibehalten werden, darf
aber vorübergehend für Partner- und Gruppenarbeit aufgelöst werden.
18. Schulfahrten
Im Kalenderjahr 2020
finden keine Schulfahrten oder Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten
statt. Fahrten aus dem Schuljahr 2019/2020 werden wegen des zusätzlichen
Unterrichtsausfalls nicht nachgeholt.
19. Gültigkeit
der schulinternen Regelungen
Weiterhin unterliegen
die schulinternen Regelungen einer ständigen Aktualisierung.
Lingen, den 01.09.2020
M. Heuer, Schulleiter