Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und
Erziehungsberechtigte,
mit
diesem Schreiben informieren wir Sie und euch über unseren
Schulbetrieb, wie wir ihn von den Oster- bis zu den Sommerferien auf
Grundlage der aktuellen Erlasse, Verfügungen und Verordnungen
gestalten. Da, wo die Vorgaben Interpretationsspielräume lassen,
haben wir in Rücksprache mit der NLSCHB schulinterne Regelungen
herbeigeführt. Die mit diesem Schreiben veröffentlichten
Informationen stellen den Sachstand am 22.04.2020 dar. Es ist jedoch
damit zu rechnen, dass sich ständig neue Entwicklungen ergeben, so
dass auch unsere Verfahrensweisen stetig weiterentwickelt werden
müssen. Wir werden Sie über unsere Homepage kontinuierlich auf dem
Laufenden halten.
Die
Überlegungen in der Schulleitung haben gezeigt, wie vielfältig und
komplex die Fragestellungen oftmals sind. Vielfach müssen Vor- und
Nachteile sehr sorgfältig abgewogen werden. Wir möchten alle sehr
bitten, Verständnis für die folgenden Entscheidungen aufzubringen.
Es gilt jetzt und weiterhin zusammenzuhalten, geduldig und möglichst
gelassen zu bleiben, um die Herausforderungen der kommenden Wochen
gemeinsam zu meistern. Mit gegenseitigem Verständnis und Wohlwollen
werden wir die Situation zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler
gestalten können. Vielleicht gehen wir dann sogar als gestärkte
Schulgemeinschaft aus dieser Krise hervor.
Solltet ihr oder sollten Sie wichtige Rückmeldungen haben oder sollten sich weitergehende Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
1. Aktuelle Zwischennoten
Das
Ministerium hat alle Lehrerinnen und Lehrer im Land Niedersachsen
aufgefordert, zum 15.04.2020 Zwischennoten für alle Schülerinnen
und Schüler zu ermitteln. Dies sei unter den gegebenen Bedingungen
möglich. Alle Lehrerinnen und Lehrer sind dem nachgekommen und haben
eine solche Zwischennote eingetragen. Auch die aktuellen AV-/SV-Noten
wurden festgelegt. Unseren Schülerinnen und Schüler werden ihre
Zwischennoten in der ersten Unterrichtsstunde nach Wiederaufnahme des
Unterrichtes bekannt gegeben.
2. Notbetreuung
Die
Notbetreuung findet von 8:00 bis 13:00 Uhr in kleinen Gruppen für
die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5 bis 8 statt. Sie
dient dazu, Kinder und Jugendliche aufzunehmen, von denen mindestens
eine erziehungsberechtigte Person in sogenannten kritischen
Infrastrukturen tätig ist.
Dazu
zählen insbesondere folgende Berufsgruppen:
·
Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen und pflegerischen
Bereich,
·
Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und
Regierungsfunktionen,
·
Beschäftigte im Bereich der Polizei, des Rettungsdienstes, des
Katastrophenschutzes und der Feuerwehr sowie
·
Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug,
Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Weiterhin
werden Kinder von Erziehungsberechtigten aufgenommen, von denen
eine/r in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig ist oder
deren Arbeit von allgemeinem öffentlichem Interesse ist
(Gesundheitsbereich, Polizei, Rettungsdienste, Justiz u.Ä). Hierzu
zählen seit Ende April auch die Bereiche Energieversorgung (etwa
Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung, Ernährung und
Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und
Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und
Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung,
Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische
Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und
Kultur.
Alle
anderen Möglichkeiten einer Betreuung müssen aber vor der
Inanspruchnahme an unserer Schule ausgeschöpft worden sein.
3. Präsenzzeiten
Das
Sekretariat ist von Montag bis Donnerstag bis mindestens 15.00 Uhr
besetzt, freitags bis 13.00 Uhr. Auch die Schulleitung ist zumindest
zu diesen Zeiten zu sprechen. Rückmeldungen können auch immer über
E-Mail gegeben werden.
4. Schulveranstaltungen
Alle
Konzerte, Aufführungen, öffentliche Präsentationen,
Sportwettbewerbe u.Ä. müssen in diesem Schuljahr entfallen.
5. Wiederanlaufen des Schulbetriebes
Das
Wiederanlaufen des Schulbetriebes gestaltet sich auf Grund der
landesweiten Vorgaben am Georgianum wie folgt:
Phase
A: ab 27.04. und 04.05.: —–
Phase
B: ab 11.05.: Jg. 12
ab 18.05.: Jg. 9/10
Phase
C: ab Ende Mai: Jg. 7/8/11
ab
Anfang Juni: 5/6
(genaue
Termine für die Phase C werden noch bekanntgegeben).
6. Hygiene- und Abstandsregeln, Wegführung
Die
Schülerinnen und Schüler müssen für den Zeitraum der
Schülerbeförderung und für die Pausen einen Mund-Nase-Schutz
tragen. Weiterhin müssen alle am Schulbetrieb Beteiligten die
Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter) und Hygienevorschriften der
Schule einhalten. Die entsprechenden Regeln und Vorschriften werden
unmittelbar mit der Wiederaufnahme des Unterrichtes mit den
Schülerinnen und Schülern thematisiert. Darüber hinaus hängen sie
an allen relevanten Stellen im Schulgebäude aus. In den
Klassenräumen finden die Schüler/innen entsprechende Sitzordnungen
vor. Das Schulgebäude ist mit Richtungspfeilen und Absperrband
versehen, so dass die Wegführungen eindeutig geklärt sind und keine
unnötigen persönlichen Begegnungen stattfinden. Ein- und Ausgänge
sind als solche ausgeschildert, um Abstände einzuhalten.
Über
Aufsichten und Pausenzeiten wird die Schulleitung noch vor
Wiederaufnahme des Unterrichtes befinden.
7. Unterrichten in halben Lerngruppen: Jg. 5 – 10
Die
Schülerinnen und Schüler werden zunächst umschichtig in halben
Lerngruppen unterrichtet. Hierzu legen die Klassenlehrerinnen und
Klassenlehrer die jeweiligen Lerngruppen fest. Sollten die
Schülerinnen und Schüler unterschiedliche zweite Fremdsprachen
lernen, kann dies ein Kriterium für die Einteilung sein, denn dann
kann eventuell zumindest eine der beiden Lerngruppen von dem
regulären Fachlehrer unterrichtet werden.
Eine
Mischung von Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen
Parallelklassen in den Jahrgängen 5 – 10, beispielsweise für den
Unterricht in der zweiten Fremdsprache, für den Religionsunterricht
oder für den bilingualen Sachfachunterricht ist nicht erlaubt. Die
Schüler/innen werden im Klassenverband unterrichtet und erhalten
ggf. von ihren regulären Lehrkräften Aufgaben zur selbstständigen
Bearbeitung.
Die
Klassenlehrer/innen informieren die Fachlehrer/innen und
Schüler/innen über die Einteilung.
8. Unterrichten in halben Lerngruppen: Jg. 11
Im
Jg. 11 dürfen klassenübergreifende Lerngruppen gebildet werden,
vergleichbar dem Kurssystem des Jg. 12.
9. Unterrichten in halben Lerngruppen: Kurse des Jg. 12
Die
Kurse der Jahrgangsstufe 12, in denen sich mehr als 16
Teilnehmer/innen finden, werden grundsätzlich ebenfalls im
umschichtigen Unterricht beschult. Die Aufteilung nimmt der jeweilige
Kursleiter vor und teilt diese den Teilnehmern mit.
Während
des Zeitraumes der Phase B (11.05. bis Ende Mai) werden die
aufgeteilten Kurse nicht zeitlich umschichtig, sondern zeitgleich in
benachbarten Räumen beschult. Da diese Lösung in Phase C (ab Ende
Mai) räumlich nicht mehr realisierbar ist, werden die aufgeteilten
Lerngruppen dann auch zeitlich umschichtig beschult.
10. Modell des umschichtigen Unterrichtens
Die
hälftigen Schülergruppen werden folgendermaßen beschult:
Gruppe
A: Mo – Mi – Fr – Wochenende – Di – Do
Gruppe
B: Di – Do – Wochenende – Mo – Mi – Fr
11. Lernen zu Hause
Alle
Jahrgänge, die nicht in der Schule sind, werden von ihren
Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und
Aufgaben versorgt. Seit dem 22.04. sind die Aufgaben verpflichtend.
Hier können auch Abgabetermine gesetzt werden. Wenn Schülerinnen
und Schüler eingeforderte Aufgaben nicht abgeben, wird dieses vom
jeweiligen Fachlehrer dokumentiert. Bei Häufungen informieren
Fachlehrer/innen die Klassenleitung.
Häusliche
Leistungen werden in den Jahrgängen 5- 10 grundsätzlich nicht
bewertet.
Zu
beachten ist in diesem Zusammenhang aber, dass von Schülerinnen und
Schülern im Rahmen des Lernens zu Hause erkennbar selbstständig
erbrachte Leistungen auf deren bzw. dessen Wunsch hin benotet werden.
In
den Jahrgängen 11 und 12 können zu Hause erbrachte Leistungen
bewertet werden.
In
allen Schuljahrgängen (5 – 12), so die Auskunft der NLSCHB, können
behutsam und kleinschrittig auch neue Lerninhalte aufgegriffen
werden. Allerdings ist zu beachten, dass für die selbstständige
Lösung der Aufgaben durch Schülerinnen und Schüler eine
Vorbereitung und/oder Nachbereitung mit der Lehrkraft notwendig ist,
sobald es sich nicht um reine Übungs- und Wiederholungsaufgaben
handelt, sondern neue Lerninhalte vermittelt werden. Der Austausch
mit der Lehrkraft ist wesentlicher Bestandteil des häuslichen
Arbeitens, um Sicherungen zu schaffen und Hilfestellungen zu leisten.
12. Krankmeldungen von Schülerinnen und Schülern
Die
Regelungen zur Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern bleiben
bestehen, d.h. die Eltern und Erziehungsberechtigten informieren das
Sekretariat. Schriftliche Entschuldigungen können bei Wiederaufnahme
des Unterrichtes nachgereicht werden. Werden Aufgaben nicht
fristgerecht abgegeben, setzt sich die Lehrkraft telefonisch oder
digital mit den Schülerinnen und Schülern in Verbindung. Sollten
Probleme mit IServ bestehen, geht dies nicht zu Lasten der
Schülerinnen und Schüler.
13. Sprechzeiten der Lehrkräfte
Um
Schülerinnen und Schüler beim häuslichen Arbeiten zu unterstützen,
bieten alle Lehrkräfte regelmäßige telefonische und/oder digitale
Sprechzeiten an. Für die allgemeine Kommunikation zwischen Schülern
und Lehrkraft bietet sich das Modul „Messenger“ an. Nähere
Informationen erteilen die jeweiligen Fach- und Klassenlehrer/innen.
Darüber
hinaus sollen die Klassenlehrer/innen in Absprache mit den
Fachlehrer/innen möglichst dafür sorgen, dass die Schüler/innen
wöchentlich telefonisch oder auf digitalem Wege persönlich
kontaktiert werden, soweit die Schülerin bzw. der Schüler in dieser
Woche die Schule nicht besucht.
14. Aufgabenstellungen für das Lernen zu Hause
Bei
den Aufgabenstellungen werden vorzugsweise die eingeführten Bücher
und Arbeitsmaterialien eingesetzt. Der Ausdruck von Arbeitsblättern
wird nicht vorausgesetzt.
Die
Fachlehrerinnen und Fachlehrer werden dazu übergehen, möglichst ein
einheitliches Verfahren der Aufgabenerstellung und -verteilung
anzuwenden, so dass die Situation für die Schülerinnen und Schüler
übersichtlich bleibt.
15. Digitale Endgeräte
Sollten
sich in einzelnen Familien überhaupt keine digitalen Endgeräte zur
Entgegennahme der Aufgaben finden, kann die Schule in beschränktem
Umfang ein entsprechendes Gerät bereitstellen. Grundsätzlich reicht
auch ein Smartphone zur Entgegennahme der Aufgaben aus und zum
Hochladen von Ergebnissen aus.
Schülerinnen
und Schüler, die weder auf ein digitales Endgerät zugreifen können
noch über WLAN bzw. Internetanschluss verfügen, nehmen an der
schulischen Notbetreuung teil.
16. Arbeitszeiten des häuslichen Lernens
Für
die tägliche Arbeitszeit gelten folgende Richtwerte:
Jg.
5 – 8: 3 Stunden
Jg.
9 + 10: 4 Stunden
Jg.
11 – 13: 6 Stunden
Die Klassensprecher geben der Klassenleitung regelmäßig eine Rückmeldung, ob die gestellten Aufgaben in Umfang und Anspruch den Vorgaben entsprechen.
17. Festlegen der Kompetenzen und Inhalte für das restliche Schuljahr
Die
Fachlehrer/innen überlegen gemeinsam mit den Fachkollegen der
Parallelklassen eines Jahrgangs und in Absprache mit der
Fachschaftsleitung, welche Inhalte im verbleibenden Schuljahr
unterrichtet werden und welche entfallen sollen. Zu beachten ist,
dass die Schulbücher am Ende des Schuljahres abgegeben werden
müssen.
18. Klassenarbeiten und Klausuren
In
den Lerngruppen der Jahrgänge 5 – 10 werden im Regelfalle keine
Klassenarbeiten mehr geschrieben, außer in den epochal
unterrichteten Fächern, in denen eine schriftliche Arbeit
geschrieben werden muss.
Im
Jahrgang 11 soll im 2. Schulhalbjahr eine Klausur geschrieben werden.
Vorrang in der Terminplanung haben die Epochalfächer. Die
Fachlehrer/innen können entscheiden, ob bei organisatorischen
Schwierigkeiten anstelle der Klausuren Ersatzleistungen erbracht
werden. Möglich sind:
–
ein Referat mit Diskussion in der Schule, ggf. in einer Kleingruppe.
–
eine Hausaufgabe, die erkennbar selbstständig erstellt wurde. Über
Ausnahmegenehmigungen entscheidet die Schulleitung auf Antrag.
In
allen Kursen des 12. Jg. muss eine schriftliche Leistung (Klausur) im
2. Kurshalbjahr vorliegen. Herr Völpel erstellt den Klausurplan.
Die
Klausuren von geteilten Gruppen werden gemeinsam in entsprechend
großen Räumen geschrieben, so dass die Distanzwahrung bestehen
bleibt.
19. Sprechprüfungen
Alle
Sprechprüfungen in der Sek I entfallen.
20. Gültigkeit
Diese
Regelungen wurden am 23.04.2020 verfasst und können ständig
aktualisiert werden.
M. Heuer, OStD
Die Informationen stehen auch zum Download als PDF-Datei bereit.