Im Rahmen der alljährlich stattfindenden Präventionstagen berichtete Frau Hiltrud Frese von der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim den Schüler:innen aus den 7. Klassen von ihren aufschlussreichen Erfahrungen aus ihrem beruflichen Tätigkeitsbereich in der Prävention und der Strafverfolgung.
Zu Beginn der Doppelstunden präsentierte Frau Frese das Video „Let’s fight it together“ von UK Childnet, das sich um das Schicksal eines jugendlichen Schülers dreht, der durch Neid und Missgunst immer mehr ins schulische Abseits gerät. Die filmische Eindringlichkeit des vorgestellten und beinahe zerstörerischen Strudels von Verleumdung und psychischen Terrors nahm die Kriminalhauptkommissarin zum Anlass, die Schüler:innen der 7. Klassen sowohl über die kommunikative Konstellation als auch über die strafrechtliche Seite des Mobbings aufzuklären.
Nach der Vorführung des preisgekrönten Filmes aus Großbritannien thematisierte die Polizistin, die, bevor sie zum Präventionsteam der Polizeiinspektion stieß, viele Jahre lang als Ermittlerin tätig war, zunächst den Begriff der Strafmündigkeit und machte deutlich, dass bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs Kinder schuldunfähig seien und damit nicht strafmündig. Gleichwohl betonte Frau Frese, dass in diesen Fällen ebenso ermittelt werde und die Eltern bzw. Sorgeberechtigten verständigt würden. Für den folgenden Lebensabschnitt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und in Ausnahmefällen auch bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gelte dann das Jugendstrafrecht, dem ein Erziehungsgedanke zu Grunde liege, nämlich Jugendliche und junge Erwachsene wieder auf den richtigen Weg zu führen. Dabei lasse die höhere Verantwortlichkeit dieser Gruppe von Jugendlichen bzw. junger Erwachsener schon allein daran ablesen, dass neben Polizei, Staatsanwaltschaft auch Schule und das städtische Jungendamt im Prozess der Aufarbeitung von Straftaten beteiligt seien. Auch wenn Beschuldigte in einem Strafverfahren das Recht hätten, die Aussage zu verweigern, riet die versierte Kriminalbeamtin eindringlich, dass, wenn Fehler vorkämen, sich dazu zu bekennen, um so eine schnellere Schadensbegrenzung zu erreichen.
Im folgenden Teil der Präventionsveranstaltung ging Frau Frese konkret auf den Film ein und bat die Schülerinnen und Schüler zur Situation des Mobbing-Opfers Stellung zu nehmen. Aus den folgenden Äußerungen der Schüler:innen wurde die ,Verwunderung‘ deutlich, wie schnell der Junge innerlich immer kleiner und wie aus einem beliebten Jungen ein verachteter Mitschüler geworden sei. Viele der Siebtklässler hätten dem betroffenen Schüler geraten, sich früh an Mutter, Vater oder an einen Lehrer zu wenden. Es wurden auch Parallelen in die Gegenwart gezogen, weil Beleidigung und Ausgrenzung beispielsweise durch die Einschreibung in viele WhatsApp-Gruppen mittlerweile zum Selbsterlebten gehören.
Dass Cyber-Mobbing nicht nur Täter und Opfer kennt, ergab sich anschließend in der Analyse der im Video dargestellten Kommunikationssituation; so erarbeiteten sich die Siebtklässler mithilfe von Arbeitsblättern (s.o.) zunächst die Dynamik von solchen Mobbing-Fällen, indem neben Opfer und Täter auch die Rollen der Assistenten und Unbeteiligten besprochen und diskutiert wurden. Anschließend ging es um die strafrechtliche Bewertung des Mobbingfalls. Da es keinen expliziten Straftatbestand „Mobbing“ im Strafgesetzbuch gibt, erläuterte und erörterte Frau Frese mit den Siebtklässlern einschlägige Paragrafen wie Beleidigung, Nötigung, Bedrohung oder Stalking. Besonders hob sie dabei hervor, wie wichtig es sei, die eigenen und die Rechte der anderen zu kennen. So habe jeder das Recht am eigenen Bild oder auf die Vertraulichkeit des Wortes – mit der Konsequenz, dass beides nicht ohne die eigene Zustimmung verbreitet werden dürfte.
Wesentlich schwerwiegender würden durch das Strafrecht bestraft, wer Fotos pornographischen Inhalts macht. Diejenigen, die Abbildungen mit primären Geschlechtsorganen von oder sexuellen Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren versenden würden, machten sich der Verbreitung von Kinderpornographie strafbar. Auch der reine Besitz solcher Bilder ist verboten; besonders erschreckend sei dabei – so Frau Frese -, dass gerade unter Kindern und Jugendlichen die Verbreitung pornographischer Bilder immer mehr zu nehme. Hier werde oftmals leichtfertig gehandelt, weshalb sie am Ende den Siebtklässlern als Tipp mit auf dem Weg gab: Erst denken, dann klicken!
Text und Fotos: Stefan Roters.