Französisch

Französisch als 2. Fremdsprache

Das Fach Französisch kann ab der Jahrgangsstufe 6 als 2. Pflichtfremdsprache gewählt werden. Es wird bis zur Klasse 10 vierstündig unterrichtet und erfüllt damit die Fremdsprachenverpflichtung für die 2. Fremdsprache als Zugangsvoraussetzung zum Abitur. Darüber hinaus kann Französisch in der Sekundarstufe II als fortgeführte Fremdsprache auf grundlegendem oder erhöhtem Niveau angewählt und bei ausreichender Teilnehmerzahl belegt werden. Bei zu geringer Teilnehmerzahl wird der Kurs jahrgangsübergreifend durchgeführt.

Der Unterricht wird von fünf KollegInnen, Frau Kurzok, Frau Lühle, Frau Schaare, Frau Schniedergers und Herrn Vocks ausgebracht.

Betriebspraktikum

Bei ausreichender Teilnehmerzahl besteht für die SchülerInnen der Jahrgangsstufe 11 die Möglichkeit, das verpflichtende Betriebspraktikum in kommunalen Einrichtungen der Lingener Partnerstadt Elbeuf-sur-Seine durchzuführen. Während dieser zwei Wochen sind sie dort in Familien untergebracht.

Partnerschule

Seit dem Schuljahr 2016 gibt es eine Schulpartnerschaft mit dem Collège „Le Roussay“ in Etrechy, 40 km südlich von Paris. Die Teilnehmergruppen setzen sich aus FranzösischschülerInnen der 9. Klassen unserer Schule mit der entsprechenden 3-ième des Collège zusammen.

Bei dem Besuch in Frankreich sollen bereits im Unterricht angesprochene Situationen des alltäglichen und schulischen Lebens praktisch erfahrbar gemacht werden. Unsere SchülerInnen werden im Rahmen des Austauschs die französische Region Ile de France unter geschichtlichen und kulturellen sowie aktuell politischen Gesichtspunkten kennen lernen. Dazu werden u.a. die Stadt Paris und die nähere Umgebung Etrechys besucht. Außerdem ist ein Ausflug in die Region vorgesehen, wo u.a. das Schloss Fontainebleau erkundet werden soll. Dieser Programmpunkt ist für die Schüler interessant, da sowohl die Stadt Paris, als auch die Region Ile de France immer wieder im Unterricht thematisiert wird.

Der Unterricht bis einschließlich Klasse 11

Der Unterricht ist gemäß des niedersächsischen KC von 2017 für die Sek. I bzw für die Sek. II ausgerichtet auf die Entwicklung von Kompetenzen, die den SchülerInnen ein autonomes Auftreten in einem französischsprachigen Land ermöglichen (Hörverstehen, Hör-/Sehverstehen, Leseverstehen, Schreiben und Sprachmittlung). Daneben sind sowohl interkulturelle, als auch methodische Kompetenzen sowie Sprachbewusstheit mittels Sprachvergleichs Schwerpunkte des Unterrichts. Außerdem sollen die SchülerInnen zielstrebig zur Selbstevaluation ihrer Arbeitsergebnisse geführt werden.

Inhaltlich ist der Unterricht auf die vom KC vorgegebenen Themenfelder (centres d’intérêts) ausgerichtet, die Bezug auf die Lebenswelt der SchülerInnen nehmen und im Laufe der Schuljahre erweitert und vertieft werden. Dabei bildet das Lehrwerk Découvertes jaune von Klett einen Bezugspunkt, der jedoch durch zusätzliche, zunehmend authentische Materialien, als da sind Lektüren, Zeitungsartikel, Chansons und Filme – bei Stattfinden der Cinéfête in Lingen auch als echtes Kinoerlebnis, ergänzt oder ersetzt wird bzw. im Bereich der Sprachmittlung auch ergänzt werden muss.

In den Klassenstufen 10 und 11 findet der Unterricht ohne Lehrbuch statt. In diesen Jahrgängen dient die Abigrammatik Französisch von Klett, die neben verschiedenen an den abiturrelevanten Themenkreisen und den allgemeingültigen Operatoren ausgerichteten Kapiteln auch eine Grammatikübersicht enthält, als ergänzendes Arbeitsmittel. Neben der Arbeit mit unterschiedlichen Materialien zu den einzelnen Modulen wird in jedem Jahrgang eine Ganzschrift eines französischen Jugendbuches gelesen sowie ein französischer Film analysiert, in Klasse 11 ergänzt durch die Durchführung eines Projekts. Weitere Informationen dazu finden sich im schulinternen Curriculum.

KollegInnen, die in der gleichen Jahrgangsstufe unterrichten, arbeiten im Tandem.

KC Sek I: http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/fr_gym_si_kc_druck_2017.pdf

KC Sek II: http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/fr_go_kc_druck_2017.pdf

Leistungsüberprüfungen und -bewertung

Laut Fachkonferenzbeschluss vom 08.12.2009 werden in den Klassen 5 – 10 pro Schuljahr 4, sowie laut Beschluss vom 22.01.2019 in Klasse 11 3 Klassenarbeiten geschrieben. Jede Klassenarbeit überprüft die aus dem Unterricht geschulten Kompetenzen, jeweils zur Hälfte reproduktive (Hörverstehen, Hör-/Sehverstehen, Leseverstehen, Sprachmittlung in die Muttersprache) und produktive (Schreiben und Sprachmittlung ins Französische). Dabei wird Sprachmittlung nur einmal pro Schuljahr zum Gegenstand einer Klassenarbeit und erfolgt ab Klasse 8 immer in die Fremdsprache. Ab Klassenstufe 9 soll mindestens eine schriftliche Leistungsmessung zweistündig sein, in Klassenstufe 10 jede. In Klasse 11 orientiert sich der Aufbau der Klassenarbeiten an den Vorgaben für die Sek. II.

Reproduktive Leistungen in Klassenarbeiten werden bepunktet. Für eine ausreichende Leistung müssen mindestens 50% der Punkte erreicht werden, für eine mangelhafte mindestens 20% (Fachkonferenzbeschluss vom 13.10.2015). Produktive Leistungen werden integrativ bewertet, wobei sich 40% aus einer Note für den Inhalt und 60% aus einer Note für die sprachliche Leistung ergeben.

Laut Erlass vom 02.11.2015 wird in den Doppeljahrgängen 7/8 und 9/10 eine Klassenarbeit durch eine Sprechprüfung ersetzt. Diese wird in Abstimmung mit den anderen modernen Fremdsprachen in den Jahrgängen 7 und 9 stattfinden, der Termin dazu wird jeweils angepasst an die Gegebenheiten des Schullebens festgelegt.

Die Ergebnisse der Leistungsüberprüfungen gehen laut Konferenzbeschluss vom 08.12.2009 zu 40% in die Gesamtnote ein. Die übrigen 60% ergeben sich aus der Mitarbeit im Unterricht (Beteiligung am Unterrichtsgespräch, Präsentationen, Kurzvorträge, kurze Tests, Hausaufgaben).