Hinweise zur Durchführung der Corona-Testungen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

durch die derzeitige Situation hoher Inzidenzen ist das Betreten der Schule grundsätzlich nur erlaubt, wenn eine Negativtestung durch einen Laienselbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wurde oder eine ärztliche Bescheinigung über eine Negativtestung vorgelegt wird. Dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, die eine Klausur schreiben oder an Abiturprüfungen teilnehmen.

Zweimal pro Woche sollen die Schülerinnen und Schüler einen Test zur Eigenanwendung, den Selbsttest, durchführen. Die Selbst- oder Laientestungen werden nur mit Ausnahme der Notbetreuung während des Präsenzbetriebes in Szenario A und B durchgeführt.

Die Selbsttests werden zweimal pro Woche zu Hause vor dem Besuch der Schule durchgeführt. Bedingt durch den Wechselunterricht, testet sich die eine Gruppe montags und mittwochs, die andere Gruppe dienstags und donnerstags. Bei YouTube gibt es das Erklärvideo zur Handhabung des Covid-19-Antigen-Schnelltest als Selbsttest: „YouTube Selbsttests – Die richtige Handhabung I“.      

Die negative Testung ist von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder bei volljährigen Schülerinnen und Schülern von diesen selbst zu bestätigen. Dazu befindet sich im Anhang das Formular “Bestätigung des negativen Testergebnisses“, das mit dem jeweiligen Datum der Testung und der Unterschrift an den genannten Tagen (also montags und mittwochs bzw. dienstags und donnerstags) der verantwortlichen Lehrperson an dem jeweiligen Schultag vorzulegen ist.

Wurde zu Hause keine Testung durchgeführt oder die Bestätigung durch die Eltern vergessen, kann nur im Ausnahmefall eine Testung in der Schule – unmittelbar nach der Ankunft des Kindes – nachgeholt werden. Die Nachtestung wird im Vorraum der Mensa durchgeführt. Die Einführung des Tupfers in die Nase muss durch die Schülerin bzw. den Schüler selbst ausgeführt werden. Das Testergebnis wird von der Aufsichtsperson protokolliert. Nach der Testung müssen die Hände mit Seife gereinigt werden.

Kommt es zu einer positiven Testung, so wird die aufsichtführende Person umgehend die Schulleitung informieren. Das positive Ergebnis meldet die Schule dem Gesundheitsamt.

Das positiv getestete Kind erhält die „Bescheinigung über einen positiven SARS-CoV Schnelltest / Selbsttest“, die zur weiteren PCR-Testung bei der Hausärztin oder dem Hausarzt berechtigt.

Die Eltern werden durch die Schule informiert. Das positiv getestete Kind wird dann möglichst umgehend von den Eltern oder Erziehungsberechtigten von der Mensa abgeholt.

Austeilung der Testkits:

Die Testkits für die Schülerinnen und Schüler werden durch den jeweiligen Fachlehrer am Montag für die erste Gruppe, am Dienstag für die zweite Gruppe in der ersten Unterrichtsstunde ausgeteilt. Jede Schülerin, jeder Schüler erhält an dem für seine Gruppe vorgesehenen Austeilungstag zwei Testkits. Da alle bereits einen Testkit in den Osterferien erhalten haben, müssten beim ersten Schulbesuch unter Szenario A oder B alle Kinder einen Selbsttest durchgeführt haben und entsprechend muss von den Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. von den volljährigen Schülerinnen und Schülern ein negatives Testergebnis durch die Unterschrift in dem angehängten Formular oder formlos bestätigt vorgelegt werden.

Positives Testergebnis:

Liegt bei einer Person ein positives Testergebnis vor, darf die Schule nicht besucht werden und die Schulleitung muss umgehend telefonisch oder per E-Mail informiert werden. Die Schule informiert dann das örtlich zuständige Gesundheitsamt, von dem sie weitere Anweisungen erhält. Eine positiv getestete Person muss sich unverzüglich bei der Hausärztin oder dem Hausarzt melden, um dann zur Abklärung einen PCR-Test durchzuführen. Bis zum Vorliegen eines negativen PCR-Testes darf die Schule nicht betreten werden. Den weiteren Anweisungen des Gesundheitsamtes ist Folge zu leisten.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an mich.

Martin Heß

(Koordinator)

Downloadmöglichkeit der Bestätigung eines negativen Testergebnisses (PDF)

https://www.georgianum-lingen.de/wp-content/uploads/2021/04/Bestaetigung-des-negativen-Testergebnisses.pdf