Gymnasium Georgianum
Liebe Schülerinnen und Schüler der 11. Klassen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
aus dem Kultusministerium erreichte uns folgende Nachricht:
Auf Antrag können Schülerinnen und Schüler die Einführungsphase (Jahrgang 11) im kommenden Schuljahr freiwillig wiederholen. Dieses freiwillige Wiederholungsjahr wird nicht auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet.
Zum Hintergrund: Laut Oberstufenverordnung darf man in den Jahrgängen 11 – 13 im Regelfalle nur einmal ein Schuljahr wiederholen, d.h. die maximale Verweildauer in der Oberstufe beläuft sich normalerweise auf vier Jahre.
Auf Grund des aktuellen Erlasses dürfen Schülerinnen und Schüler des jetzigen Jahrgangs 11, die diesen Jahrgang auf Antrag freiwillig wiederholen, somit sogar maximal fünf Jahre in der Oberstufe verweilen.
Der Antrag zur freiwilligen Wiederholung der 11. Klasse muss bis zum 11. Juni 2021 bei der Schule gestellt sein. Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten und die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler.
Schülerinnen und Schüler, die erwägen, einen solchen Antrag zu stellen, mögen sich vorher bitte gut mit der Klassenleitung und/oder dem Oberstufenkoordinator beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Heuer