Liebe Eltern,
noch vor den Osterferien wende ich mich an Sie, um Sie über einen Erlass zu informieren, den das Kultusministerium im März auf den Weg gebracht hat. Einleitend heißt es in diesem Erlass:
„Durch die Rotation des Sommerferienbeginns und die länderübergreifende Abstimmung der Prüfungstermine verkürzt sich in bestimmten Jahren die Frist für die Korrekturen der schriftlichen Abiturprüfungsarbeiten durch die Referentin oder den Referenten sowie durch die Korreferentin oder den Korreferenten. Umfang und Komplexität der Korrekturen der Abiturprüfungsarbeiten machen dann eine Entlastung der betroffenen Lehrkräfte erforderlich. Zur Sicherung der Prüfungsqualität und im Rahmen der Fürsorgepflicht sind Lehrkräfte, die als Referentin oder Referent sowie als Korreferentin oder Korreferent schriftliche Abiturprüfungsarbeiten korrigieren, durch die Gewährung von Korrekturtagen von ihrer Unterrichtsverpflichtung zu entlasten, damit sie die Korrekturleistungen innerhalb der gesetzten Frist erbringen können.“
Zur Umsetzung des Erlasses und um zugleich einen geordneten Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, hat die Schule Freitag, den 10. Mai, als zentralen Korrekturtag eingerichtet. Dieser Tag gilt für unsere Schülerinnen und Schüler als Studientag.
Nur die Einrichtung eines zentralen Korrekturtages verhindert, dass über Wochen im großen Umfang Unterricht ausfällt. Eltern, die an diesem Tag auf eine Betreuung der Kinder in der Schule angewiesen sind, können dies im Sekretariat voranmelden. Die Schule wird dann gegebenenfalls eine entsprechende Betreuung vorhalten.
Ihnen allen, liebe Eltern, wünschen wir schöne und erholsame Ferien sowie frohe Ostertage im Kreise Ihrer Familien!
Herzliche Grüße,
Ihr
Manfred Heuer, Schulleiter